Die ersten Schritte bei einem Sterbefall
Die initiale Vorgehensweise im Falle eines Todesfalls
Im Falle eines Todes zu Hause ist der erste Schritt, unverzüglich einen Arzt zu informieren, um die offizielle Feststellung des Todes zu ermöglichen. Bei einem Ableben in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim wird die Benachrichtigung des Arztes automatisch durch die zuständige Verwaltung oder Heimleitung durchgeführt. In solchen Situationen liegt es in Ihrer Verantwortung zu bestimmen, wann die Abholung des Verstorbenen durch uns erfolgen soll. Nachdem der Arzt den Tod bestätigt hat und Sie dazu bereit sind, überführen wir die verstorbene Person in unsere eigenen Räumlichkeiten, die mit Kühl- und Waschmöglichkeiten ausgestattet sind.
Gesetzlich ist es erlaubt, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben kann, bevor eine Überführung durch den Bestatter erforderlich wird.
Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und sind jederzeit erreichbar. Zögern Sie bitte nicht, uns unter den folgenden Telefonnummern anzurufen:
Unsere Leistungen im Trauerfall
für alle Fragen rund um die Bestattung
Als Dienstleistungsunternehmen fühlen wir uns für alle Fragen rund um die Bestattung verantwortlich. Wir sehen es als unsere Aufgabe, trauernden Menschen umfassend zu helfen und gehen gerne auf individuelle Wünsche ein.
- Wir regeln für Sie die notwendigen Formalitäten
- Wir beraten Sie bei der Wahl der Bestattungsart
- Wir legen für Sie nach Absprache den Ort und Termin der Trauerfeier fest
- Wir kümmern uns um die fachgerechte hygienische Versorgung des Verstorbenen nach DIN EN 15017
- Wir haben ständig eine große Auswahl von Särgen und Urnen vorrätig
- Wir schließen mit Ihnen und für Sie Bestattungsvorsorge-Verträge ab
- Wir stellen für Sie den Kontakt zwischen Pfarrer oder Trauerredner her
- Wir führen die Einbettung, Einkleidung und Überführung des Verstorbenen durch
- Wir führen thanatopraktische Behandlungen durch
- Wir liefern für Sie die Trauerdrucksachen in individueller Gestaltung mit hauseigenem Trauerdruck
- Wir beraten und unterstützen Sie beim Thema Digitaler Nachlass
- Wir gestalten für Sie Traueranzeigen und leiten diese weiter an die Tageszeitungen
- Wir bestellen oder gestalten für Sie eine individuelle Dekoration in der Trauerhalle
- Wir bestellen für Sie den Grabschmuck, Kränze und Gestecke
- Wir besorgen für die Trauerfeier musikalische Umrahmungen in Form von Livemusik oder Musikstücken über eine Musikanlage
- Wir regeln den Ablauf der Bestattung auf dem Friedhof
- Wir buchen für Sie die Gaststätte
Selbstverständlich sind die hier genannten Punkte nur ein Auszug aus unseren gesamten Leistungen rund um die Bestattung. Haben Sie Fragen hierzu? Dann rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.
Welche Papiere benötigt man im Trauerfall?
Um zum Beispiel die Beurkundung des Sterbefalls veranlassen zu können, werden folgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:
- Personalausweis
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten eine Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
- Bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
Sollten Sie die benötigten Unterlagen nicht zur Hand haben, sind wir Ihnen bei deren Beschaffung gerne behilflich.
Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte die Krankenkassenkarte und die Rentenversicherungsnummer(n) mit. Diese melden wir kostenlos für Sie ab und beantragen auch ggf. die Überbrückungsrente. Gerne melden wir auch Betriebsrenten oder Versicherungen für Sie ab. Im Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Abmeldungen wir Ihnen abnehmen können und welche Sie veranlassen sollten.